GRUNDWASSER

Auch in Zukunft sauberes Wasser aus der "Goldenen Meile":

Eines der bedeutendsten Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Trinkwasser - unser Lebensmittel Nr. 1.

Unsere Region bietet zum Glück reichlich davon und dies in bester Qualität. Doch dabei wird schnell vergessen, wie sensibel gutes Wasser ist. Wer im Urlaub erlebt hat, dass Leitungswasser vor dem Gebrauch erst abgekocht werden muss, der freut sich, wenn er zuhause nur den Hahn aufdrehen braucht, um fließendes, sauberes Trinkwasser zu erhalten.

In Deutschland haben wir uns an einen hohen Trinkwasserstandard gewöhnt. Heute wird es als Selbstverständlichkeit empfunden, jederzeit Wasser in Topqualität und im Überfluss zu haben. Die Stadt Sinzig verfügt im Bereich der „Goldenen Meile“ über eines der bedeutendsten Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Hier stehen überaus große Mengen in sehr guter Qualität auch für die künftigen Generationen zur Verfügung. Aus diesem Grund wird dieses Wasservorkommen landesweit als besonders schützenswert eingestuft.

Schutz für die gesicherte künftige Versorgung
Niemand kann es besitzen. Niemand kann es für sich beanspruchen. Es gehört nicht einmal zu den Grundstücken, unter denen es dahinfließt. Und wenn jemand Grundwasser aus dem Boden pumpen will? Dann muss er sich das zuvor von der zuständigen Behörde genehmigen lassen.

Dort erfährt er auch, wie viel Wasser höchstens entnehmen darf: Denn es darf nicht mehr entnommen werden, als neu gebildet wird. Nur so können wir sicher sein, dass die lebenswichtigen Trinkwasservorräte im Untergrund auch für die Zukunft gesichert sind.

Grundwasser kennt keine Grenzen
In seinem unterirdischen Lauf folgt das Wasser den wasserführenden Gesteinsschichten – und die halten sich natürlich nicht an Stadtgrenzen. Deshalb kommt es gar nicht so selten vor, dass ein Wasserschutzgebiet bis auf das Gebiet der Nachbargemeinde reicht: Grundwasserschutz muss buchstäblich grenzenlos gedacht und geplant werden.

Wasserschutzgebiete bieten eine hohe Lebens- und Umweltqualität
Wasserschutzgebiete sorgen nicht nur für naturreines Wasser. Sie schützen auch die Umwelt und dienen letztlich so auch dem Schutz der Bevölkerung Wo Gewässer- und Naturschutz Vorrang haben, stellen sich höchst erfreuliche Nebenwirkungen ein: Lebensqualität für die ansässige Bevölkerung bleibt erhalten und die Versiegelung der Oberflächen wird gestoppt, Zufluchtsräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten leben wieder auf.

Das Wasserschutzgebiet sorgt dafür, dass wir auch in Zukunft sauberes Trinkwasser haben.

Gefahren für das Grundwasser
Grundwasser entsteht bekanntlich aus Niederschlägen, die allmählich durch die Bodenschichten sickern und auf ihrem Weg in die Tiefe von Boden und Gestein gereinigt werden, bis sie sich schließlich in einer wasserführenden Schicht sammeln.

Doch überall, wo Menschen leben und arbeiten, hinterlassen sie Spuren – auch Spuren chemischer Natur. Regenwasser, das in besiedelten oder bewirtschafteten Gegenden in den Boden sickert, nimmt aus Boden und Luft immer auch chemische Verbindungen auf.

Zwar ist das Grundwasser durch die darüber liegenden Deckschichten gut vor Schadstoffen geschützt, doch auch die Reinigungskraft von Boden und Gestein hat ihre Grenzen. Jenseits eines kritischen Werts kann der Boden die Schadstoffe nicht mehr festhalten und lässt sie bis ins Grundwasser durchsickern.

Nicht immer lassen sich Verschmutzungen wieder bereinigen. Und selbst wo alte Schäden korrigiert werden können, ist eine Sanierung immer aufwändig und teuer. Die Kosten dafür trägt letztendlich der Verbraucher über den Wasserpreis.

Die beste Strategie ist zweifellos, eine Verschmutzung des Grundwassers gar nicht erst zuzulassen.

Grundwasserschutz allgemein
Beim Schutz des Trinkwassers müssen alle an einem Strang ziehen: Bürger, Gemeinde, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie.
Für den Schutz des Grundwassers, und damit auch unseres Trinkwassers, gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen sowie Genehmigungsverfahren. Dieser allgemeine gesetzliche Grundwasserschutz sorgt dafür, dass das Grundwasser flächendeckend vor Verunreinigungen geschützt wird.

Ein Beispiel ist die Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Ein anderes ist das Planfeststellungsverfahren bei großen Bauvorhaben, z. B. Straßen oder Bahnstrecken, bei dem auch die Auswirkungen auf das Grundwasser geprüft und beurteilt werden.

Selbst bei großer Sorgfalt und hohem technischen Aufwand können gefährliche Verunreinigungen des Grundwassers nicht ganz ausgeschlossen werden. Unfälle, technische Mängel und menschliches Versagen können selbst bei Einhaltung hoher Sicherheitsstandards vorkommen.

Neben den allgemeinen Vorschriften sind daher in Wasserschutzgebieten zum Schutz des Trinkwassers noch weitergehende Regelungen erforderlich. Die damit verbundenen Einschränkungen gehen aber in der Regel nicht so weit wie viele meinen. Privathaushalte in Wasserschutzgebieten werden nur wenig eingeschränkt.

Die Schutzzone II mit strengeren Auflagen nimmt in der Goldenen Meile einen sowieso grundsätzlich unbebaubaren Bereich ein. Am besten, Sie informieren sich bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen. Dort hat man auch für Ihre Fragen ein offenes Ohr, kann beraten und vermitteln.

Wasserschutzgebiet "Goldene Meile"

Auch in Zukunft sauberes Wasser

Die Stadt Sinzig verfügt im Bereich der „Goldenen Meile“ über eines der bedeutendsten Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Damit stehen überaus große Mengen an Trinkwasser in sehr guter Qualität auch für viele weitere Generationen zur Verfügung.

Nicht zuletzt deshalb wird dieses Grundwasservorkommen im aktuellen Landesentwicklungsplan Rheinland-Pfalz als besonders schützenswert eingestuft.

Damit ist die Basis geschaffen, die Bevölkerung von Sinzig und Bad Breisig auf Dauer mit dem „Lebensmittel Nr. 1“ zu versorgen. Zum Schutz des Trinkwassers sind jedoch umfangreiche Vorkehrungen zu treffen, was u.a. durch die Rechtsverordnung zum Wasserschutzgebiet Goldene Meile erfolgt.

Denn nur, wenn wir das Wasser ausreichend vor Verunreinigungen schützen, kann gewährleistet werden, dass keine Verunreinigungen auftreten.

Deswegen sind der Grundwasserschutz allgemein und besonders das Schutzgebiet wichtig - für uns selbst.

Nach umfangreichen und jahrelangen Vorarbeiten hat die zuständige Obere Wasserbehörde Ende 2011 die aktuelle Schutzgebietsverordnung erlassen.

Dazu wurden zunächst hydrogeologische Gutachten erstellt, die sowohl den Herkunftsbereich des Wassers als auch die Fließzeiten bis zu den vier Brunnen in der Sinziger „Niederau“ nachweisen.

Im zweiten Schritt wurden die Fachbehörden und die Öffentlichkeit beteiligt, um so ein breites Spektrum an Wissen zu erhalten.

Das Ergebnis der Untersuchungen lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die „Wasserbilanz“ würde theoretisch eine Förderung von bis zu 7 Mio. m³ jährlich ermöglichen.
  • Das Schutzgebiet ist jedoch auf den derzeit absehbaren Bedarf von Sinzig und Bad Breisig = rd. 2 Mio m³ ausgelegt. Damit steht eine große Reserve zur Verfügung.
  • Das Wasser ist von guter Qualität und damit ohne jegliche chemische Aufbereitung als Lebensmittel - auch für Babys - verwendbar.
  • Aber: Das Trinkwasser ist durch die relativ dünnen Bodenschichten anfälliger für Gefahren von außen. Ein entsprechender Schutz ist daher notwendig.

Schutzzonen für unser Trinkwasser in der Goldene Meile:

Das Wasserschutzgebiet Goldene Meile Wasserschutzgebiete umfassen den empfindlichen Teil des Grundwassereinzugsgebiets von Brunnen und Quellen. Die natürliche Schutzwirkung des Untergrundes, Fließrichtung und -geschwindigkeit sind ausschlaggebend für Größe und Lage eines Wasserschutzgebietes. Nach sorgfältiger Auswertung hydrogeologischer Untersuchungen werden um die Wasserfassung herum drei Schutzzonen ausgewiesen. Je weiter eine Fläche vom Brunnen entfernt ist, desto geringer sind die Gefahren und damit auch die die Einschränkungen der Nutzungen.

Das Wasserschutzgebiet umfasst den gesamten Bereich, aus dem das Grundwasser zu den Trinkwasserbrunnen gelangen kann. Dieser sogenannte Einzugsbereich beginnt im Süden in Rheineck (Bad Breisig) und verläuft zum Norden von Sinzig fast bis an die Ahr. Im Osten bildet der Rhein als Wasserscheide eine natürliche Grenze und im Westen die oberhalb der Niederterasse gelegenen Erhebungen. Von dort überall gelangt das Wasser zu den Trinkwasserbrunnen der Goldenen Meile.

Damit steht die räumliche Abgrenzung des Wasserschutzgebietes fest. Gefahren, die in diesem Bereich zu einer Gewässerverunreinigung führen, können gravierende Auswirkungen auf das Trinkwasser haben – und müssen somit ausgeschlossen werden. Deswegen gelten im gesamten Schutzgebiet besondere Reglungen (Ge- und Verbote). Diese Regelungen sind umso strenger, je näher sich der Bereich an den Brunnen befindet. Handlungen, die in größerer Entfernung noch erlaubt sind (z.B. Düngung mit Gülle) sind im unmittelbaren Umfeld der Brunnen verboten, da der natürliche Reinigungsprozess bei den kurzen Fließzeiten nicht mehr ausreicht.

Schutzzone I = Fassungsbereich

Sinzig = „Brunnengrundstück“

Im Bereich um die eigentliche Wassergewinnungsanlage (Brunnen) und ihre unmittelbare Umgebung muss jegliche Verunreinigung unterbleiben, weil das Wasser sehr schnell am Brunnen ankommt. Diese Flächeist deshalb eingezäunt und darf nur zu Zwecken der Wasserversorgung benutzt werden.

Einschränkungen (Verbote):

Eine Nutzung des Grundstücks außer zum Brunnenbetrieb ist nicht zugelassen.

Schutzzone II = engere Schutzzone

Sinzig = Von der Ahr im Norden bis nach Bad Breisig im Süden; vom Rhein im Osten bis etwa zum östlichen Rand des Gewerbegebietes im Westen:

Innerhalb der Schutzzone II muss das Grundwasser auf dem Weg zu den Brunnen eine bestimmte Mindest-Fließzeit haben (mindestens 50 Tage). In dieser Zeit können durch die natürliche Filtrationswirkung alle Keime absterben und somit seuchenhygienische Gefahren durch Krankheitserreger vermieden werden.

Einschränkungen:

  • Kiesabbau
  • Zeltplätze/Campingplätze
  • Abfalllagerung
  • Dauerweiden
  • usw.

Schutzzone III A (weitere Schutzzone) und Schutzzone III B (erweiterte Schutzzone)

Sinzig: Von der Ahr im Norden bis weit in die Breisiger Gemarkung hinein im Süden; vom östlichen Rand des Gewerbegebietes bis hin zur Wasserscheide des „Ziemert".

Die Schutzzone umfasst das gesamte zufließende Grundwasser. Die Schutzbestimmungen sollen vor allem chemische Beeinträchtigungen verhindern, denn diese wirken sehr langfristig.

Einschränkungen:

  • Kläranlagen
  • Sickergruben
  • Wohnsiedlungen ohne Kanalisation
  • Flugplätze
  • usw.

Wasserschutz bei Gewerbe

Zum Schutz des Wasservorkommens existiert eine Rechtsverordnung „Wasserschutzgebiet Goldene Meile“. Hierin sind umfangreiche Regelungen enthalten, welche die Qualität des Wasservorkommens schützen. So dürfen z.B. in bestimmten Gebieten keine Campingplätze errichtet werden, an die Verlegung der Abwasserkanäle werden höchste Anforderungen gestellt, der Kiesabbau ist stark eingeschränkt usw.

Zum Schutz des Trinkwassers wurde durch Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz das Trinkwasserschutzgebiet „Goldene Meile“ festgesetzt. Durch einen umfangreichen Handlungskatalog soll verhindert werden, dass unser Trinkwasser durch Verunreinigungen mit Schadstoffen belastet wird.

Baumaßnahmen

Vor Baumaßnahmen oder geplanten Nutzungsänderungen sollten Sie daher prüfen, ob Sie von den bestehenden Ge- und Verboten betroffen sind. Dabei leisten wir im Zweifelsfall auch gerne Unterstützung durch eine Erstberatung. Grundsätzlich gilt, dass genehmigte Anlagenim Umfang ihrer Genehmigung Bestandsschutz genießen. Über die Zulässigkeit neuer Maßnahmen und auch über Befreiungen von den Verbotstatständen der Rechtsverordnung entscheidet jedoch im Einzelfall stets die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.

Sofern auf Grundstücken im Wasserschutzgebiet bauliche Maßnahmen (z. B. Erweiterung/Umbau von Gebäuden, Errichtung von Lagerflächen) geplant oder Gebäude/Betriebsstätten einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen, können durch Abstimmungsgespräche im Vorfeld ggf. Probleme in Genehmigungsverfahren vermieden werden. Die Stadtwerke Sinzig vermitteln hier gerne den Kontakt.

Entwässerung durch Trennsystem

Dass gesamte Gewerbe- und Industriegebiet wird im Trennsystem entwässert. Dies bedeutet, dass für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser getrennte Kanäle vorhanden sind. Hierbei wird der Schmutzwasserkanal zur Kläranlage Sinzig geführt; vor der Einleitung in die Ahr erfolgt dort die umfassende Reinigung des Schmutzwassers. Im Gegensatz dazu entwässert der Regenwasserkanal direkt in die Ahr.

Es wurden jedoch in der Vergangenheit leider immer wieder mal Falscheinleitungen in den Regenwasserkanal festgestellt. Da dies zu einer unmittelbaren Gewässerverunreinigung führte, hatten diese Falscheinleitungen ebenfalls behördliche Ermittlungen zur Folge. In den Verfahren wurde festgestellt, dass die Falscheinleitungen nicht immer vorsätzlich, sondern teilweise aus Unwissenheit begangen wurden.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke gerne zur Verfügung.

Wasserschutz im Wohngebiet

Trinkwasser ist unser wertvollstes Gut und bedarf unseres Schutzes Zum Schutz des Trinkwassers wurde durch Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz das Trinkwasserschutzgebiet „Goldene Meile“ festgesetzt. Durch einen umfangreichen Handlungskatalog soll verhindert werden, dass unser Trinkwasser durch Verunreinigungen mit Schadstoffen belastet wird.

In der Zone III müssen auch oberirdische Tanks (z.B. Kellertanks) über 1.000 Liter alle 5 Jahre durch Sachverständige auf Dichtigkeit überprüft werden. Hier dürfen wassergefährdende Stoffe nur bis zu bestimmten Höchstmengen gelagert werden

In Zone II ist die Errichtung von Neubauten nicht zulässig.

Bei Gartenanlagen im Wasserschutzgebiet dürfen im Haus- und Kleingarten bestimmte, in der Gebrauchsanleitung gekennzeichnete Präparate nicht angewandt werden. Im Wasserschutzgebiet sind Bohrungen und daher auch Erdwärmesonden nicht erlaubt.

Entwässerung durch Trennsystem

Viele Bereiche der Stadt Sinzig, wie z.B. das gesamte Gewerbe- und Industriegebiet, werden im Trennsystem entwässert. Dies bedeutet, dass für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser getrennte Kanäle vorhanden sind. Hierbei wird der Schmutzwasserkanal zur Kläranlage Sinzig geführt; vor der Einleitung in die Ahr erfolgt dort die umfassende Reinigung des Schmutzwassers. Im Gegensatz dazu entwässert der Regenwasserkanal direkt in die Ahr.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke gerne zur Verfügung.

Besonderheiten der "Nato-Rampe"

Für das Wasserschutzgebiet in der Goldenen Meile besteht eine besondere Situation an der sogenannten „Nato-Rampe“. Durch die gute Verkehrsanbindung hat sich, trotz des seit den siebziger Jahren bestehendem Wasserschutzgebietes, im Laufe der Zeit eine Entwicklung ergeben, die nicht mehr mit dem Trinkwasserschutz vereinbar ist.

Der Radweg entlang des Rheins, die Rheinwiesen, das Bootshaus und das Umfeld laden gerade in den Sommermonaten zum Verweilen ein. Leider ergeben sich durch diese Aufenthalte Gefahrenpotenziale, zum Beispiel durch das Abstellen von Kraftfahrzeugen und damit möglichen Tropfverlusten wie Öl oder Benzin.

In der Vergangenheit war hier immer wieder zu beobachten, wie Reisebusse und Wohnmobilisten achtlos ihre Chemietoilette im Feld entleerten. Ebenso führen auch größere Partys oder Zeltlager zu Verunreinigungen – und all dies in direkter Nachbarschaft der Sinziger Trinkwasser-Brunnen.

Um jedoch unser wichtigstes Lebensmittel nachhaltig zu schützen, hat die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord als Obere Wasserbehörde entschieden, dass hier nunmehr verstärkt Schutzmaßnahmen greifen müssen. Hierbei wurde von einer Sperrung des Gebietes für die Öffentlichkeit mittels Schranken abgesehen, da man auf die Vernunft der Bevölkerung und Besucher vertraut. Jedoch gilt in der Wasserschutzzone ein absolutes Halteverbot. Auch das früher geduldete Zelten im größeren Umfang, Veranstaltungen im Freien usw. sind ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr Infotafel Wasserschutzgebietgestattet.

Dabei ist es den Verantwortlichen bewusst, dass diese Maßnahmen gleichzeitig eine Einschränkung der Freizeitqualität für Bürger und Gäste in Sinzig darstellen. Jedoch ist dies mit sehr gutem Grund nachrangig gegenüber dem Schutz unseres Lebensmittels Nr. 1 zu sehen. Denn: wer will schon Chemikalien oder gar Fäkalien in seinem Trinkwasser haben?

Gemeinsam handeln für unser Trinkwasser

Aus diesem Grund bitten alle beteiligten Wasserbehörden um Verständnis, zumal Verstöße sogar empfindlich geahndet werden müssen. Denn der Grundwasserschutz allgemein und besonders das Schutzgebiet sind wichtig - für jeden von uns! Helfen Sie aktiv mit, indem Sie die Schutzbestimmungen beachten.

Stadtwerke Sinzig

Koblenzer Straße 2 · 53489 Sinzig
Postfach 1352 · 53477 Sinzig
Telefon: 02642 4001 610
E-Mail: stadtwerke@sinzig.de

Störung melden

Sie erreichen uns unter folgender
E-Mail: stadtwerke@sinzig.de
Rufnummer: 02642 4001 610

In dringenden Fällen erreichen Sie
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Abwasserbeseitigung: 02642 4001 661

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