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Wasserschutzgebiet

Trinkwasser - unser Lebensmittel Nr. 1.

Sauberes Trinkwasser in der Goldenen MeileUnsere Region bietet zum Glück reichlich davon und dies in bester Qualität. Doch dabei wird schnell vergessen, wie sensibel gutes Wasser ist. Wer im Urlaub erlebt hat, dass Leitungswasser vor dem Gebrauch erst abgekocht werden muss, der freut sich, wenn er zuhause nur den Hahn aufdrehen braucht, um fließendes, sauberes Trinkwasser zu erhalten. 

In Deutschland haben wir uns an einen hohen Trinkwasserstandard gewöhnt. Heute wird es als Selbstverständlichkeit empfunden, jederzeit Wasser in Topqualität und im Überfluss zu haben. Die Stadt Sinzig verfügt im Bereich der „Goldenen Meile“ über eines der bedeutendsten Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Hier stehen überaus große Mengen in sehr guter Qualität auch für die künftigen Generationen zur Verfügung. Aus diesem Grund wird dieses Wasservorkommen landesweit als besonders schützenswert eingestuft.

Schutz für die gesicherte künftige Versorgung

Niemand kann es besitzen. Niemand kann es für sich beanspruchen. Es gehört nicht einmal zu den Grundstücken, unter denen es dahinfließt. Und wenn jemand Grundwasser aus dem Boden pumpen will? Dann muss er sich das zuvor von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Dort erfährt er auch, wie viel Wasserer höchstens entnehmen darf: Denn es darf nicht mehr entnommen werden, als neu gebildet wird. Nur so können wir sicher sein, dass die lebenswichtigen Trinkwasservorräte im Untergrund auch für die Zukunft gesichert sind.

Grundwasser kennt keine Grenzen

In seinem unterirdischen Lauf folgt das Wasser den wasserführenden Gesteinsschichten – und die halten sich natürlich nicht an Stadtgrenzen. Deshalb kommt es gar nicht so selten vor, dass ein Wasserschutzgebiet bis auf das Gebiet der Nachbargemeinde reicht: Grundwasserschutz muss buchstäblich grenzenlos gedacht und geplant werden.

Wasserschutzgebiete bieten eine hohe Lebens- und Umweltqualität

Wasserschutzgebiete sorgen nicht nur für naturreines Wasser. Sie schützen auch die Umwelt und dienen letztlich so auch dem Schutz der Bevölkerung  Wo Gewässer- und Naturschutz Vorrang haben, stellen sich höchst erfreuliche Nebenwirkungen ein: Lebensqualität für die ansässige Bevölkerung bleibt erhalten und die Versiegelung der Oberflächen wird gestoppt, Zufluchtsräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten leben wieder auf. 

Das Wasserschutzgebiet sorgt dafür, dass wir auch in Zukunft sauberes Trinkwasser haben

Gefahren für das Grundwasser

Gefahren für das GrundwasserGrundwasser entsteht bekanntlich aus Niederschlägen, die allmählich durch die Bodenschichten sickern und auf ihrem Weg in die Tiefe von Boden und Gesteingereinigt werden, bis sie sich schließlich in einer wasserführenden Schicht sammeln. 

Doch überall, wo Menschen leben und arbeiten, hinterlassen sie Spuren – auch Spuren chemischer Natur. Regenwasser, das in besiedelten oder bewirtschafteten Gegenden in den Boden sickert, nimmt aus Boden und Luft immer auch chemische Verbindungen auf.

Zwar ist das Grundwasser durch die darüber liegenden Deckschichten gut vor Schadstoffen geschützt, doch auch die Reinigungskraft von Boden und Gestein hat ihre Grenzen. Jenseits eines kritischen Werts kann der Boden die Schadstoffe nicht mehr festhalten und lässt sie bis ins Grundwasser durchsickern.

Nicht immer lassen sich Verschmutzungen wieder bereinigen. Und selbst wo alte Schäden korrigiert werden können, ist eine Sanierung immer aufwändig und teuer. Die Kosten dafür trägt letztendlich der Verbraucher über den Wasserpreis. 

Die beste Strategie ist zweifellos, eine Verschmutzung des Grundwassers gar nicht erst zuzulassen.

Grundwasserschutz allgemein

Ausreichend Grundwasser in der Goldenen MeileBeim Schutz des Trinkwassers müssen alle an einem Strang ziehen: Bürger, Gemeinde, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie.

Für den Schutz des Grundwassers, und damit auch unseres Trinkwassers, gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen sowie Genehmigungsverfahren. Dieser allgemeine gesetzliche Grundwasserschutz sorgt dafür, dass das Grundwasser flächendeckend vor Verunreinigungen geschützt wird.

Ein Beispiel ist die Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Ein anderes ist das Planfeststellungsverfahren bei großen Bauvorhaben, z. B. Straßen oder Bahnstrecken, bei dem auch die Auswirkungen auf das Grundwasser geprüft und beurteilt werden.

Selbst bei großer Sorgfalt und hohem technischen Aufwand können gefährliche Verunreinigungen des Grundwassers nicht ganz ausgeschlossen werden. Unfälle, technische Mängel und menschliches Versagen können selbst bei Einhaltung hoher Sicherheitsstandards vorkommen.

Neben den allgemeinen Vorschriften sind daher in Wasserschutzgebieten zum Schutz des Trinkwassers noch weitergehende Regelungen erforderlich. Die damit verbundenen Einschränkungen gehen aber in der Regel nicht so weit wie viele meinen. Privathaushalte in Wasserschutzgebieten werden nur wenig eingeschränkt.

Die Schutzzone II mit strengeren Auflagen nimmt in der Goldenen Meile einen sowieso grundsätzlich unbebaubaren Bereich ein. Am besten, Sie informieren sich bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen. Dort hat man auch für Ihre Fragen ein offenes Ohr, kann beraten und vermitteln.