Die Stadt Sinzig verfügt im Bereich der „Goldenen Meile“ über eines der bedeutendsten Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Damit stehen überaus große Mengen an Trinkwasser in sehr guter Qualität auch für viele weitere Generationen zur Verfügung.
Nicht zuletzt deshalb wird dieses Grundwasservorkommen im aktuellen Landesentwicklungsplan Rheinland-Pfalz als besonders schützenswert eingestuft.
Damit ist die Basis geschaffen, die Bevölkerung von Sinzig und Bad Breisig auf Dauer mit dem „Lebensmittel Nr. 1“ zu versorgen.
Zum Schutz des Trinkwassers sind jedoch umfangreiche Vorkehrungen zu treffen, was u.a. durch die Rechtsverordnung zum Wasserschutzgebiet Goldene Meile erfolgt.
Denn nur, wenn wir das Wasser ausreichend vor Verunreinigungen schützen, kann gewährleistet werden, dass keine Verunreinigungen auftreten.
Nach umfangreichen und jahrelangen Vorarbeiten hat die zuständige Obere Wasserbehörde Ende 2011 die aktuelle Schutzgebietsverordnung erlassen.
Dazu wurden zunächst hydrogeologische Gutachten erstellt, die sowohl den Herkunftsbereich des Wassers als auch die Fließzeiten bis zu den vier Brunnen in der Sinziger „Niederau“ nachweisen.
Im zweiten Schritt wurden die Fachbehörden und die Öffentlichkeit beteiligt, um so ein breites Spektrum an Wissen zu erhalten.