Zum Schutz des Trinkwassers wurde durch Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz das Trinkwasserschutzgebiet „Goldene Meile“ festgesetzt. Durch einen umfangreichen Handlungskatalog soll verhindert werden, dass unser Trinkwasser durch Verunreinigungen mit Schadstoffen belastet wird.
Vor Baumaßnahmen oder geplanten Nutzungsänderungen sollten Sie daher prüfen, ob Sie von den bestehenden Ge- und Verboten betroffen sind. Dabei leisten wir im Zweifelsfall auch gerne Unterstützung durch eine Erstberatung. Grundsätzlich gilt, dass genehmigte Anlagenim Umfang ihrer Genehmigung Bestandsschutz genießen. Über die Zulässigkeit neuer Maßnahmen und auch über Befreiungen von den Verbotstatständen der Rechtsverordnung entscheidet jedoch im Einzelfall stets die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.
Sofern auf Grundstücken im Wasserschutzgebiet bauliche Maßnahmen (z. B. Erweiterung/Umbau von Gebäuden, Errichtung von Lagerflächen) geplant oder Gebäude/Betriebsstätten einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen, können durch Abstimmungsgespräche im Vorfeld ggf. Probleme in Genehmigungsverfahren vermieden werden. Die Stadtwerke Sinzig vermitteln hier gerne den Kontakt.
Dass gesamte Gewerbe- und Industriegebiet wird im Trennsystem entwässert. Dies bedeutet, dass für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser getrennte Kanäle vorhanden sind. Hierbei wird der Schmutzwasserkanal zur Kläranlage Sinzig geführt; vor der Einleitung in die Ahr erfolgt dort die umfassende Reinigung des Schmutzwassers. Im Gegensatz dazu entwässert der Regenwasserkanal direkt in die Ahr.
Es wurden jedoch in der Vergangenheit leider immer wieder mal Falscheinleitungen in den Regenwasserkanal festgestellt. Da dies zu einer unmittelbaren Gewässerverunreinigung führte, hatten diese Falscheinleitungen ebenfalls behördliche Ermittlungen zur Folge. In den Verfahren wurde festgestellt, dass die Falscheinleitungen nicht immer vorsätzlich, sondern teilweise aus Unwissenheit begangen wurden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke gerne zur Verfügung.