Beim Schutz des Trinkwassers müssen alle an einem Strang ziehen: Bürger, Gemeinde, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie.
Für den Schutz des Grundwassers, und damit auch unseres Trinkwassers, gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen sowie Genehmigungsverfahren. Dieser allgemeine gesetzliche Grundwasserschutz sorgt dafür, dass das Grundwasser flächendeckend vor Verunreinigungen geschützt wird.
Ein Beispiel ist die Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Ein anderes ist das Planfeststellungsverfahren bei großen Bauvorhaben, z. B. Straßen oder Bahnstrecken, bei dem auch die Auswirkungen auf das Grundwasser geprüft und beurteilt werden.
Selbst bei großer Sorgfalt und hohem technischen Aufwand können gefährliche Verunreinigungen des Grundwassers nicht ganz ausgeschlossen werden. Unfälle, technische Mängel und menschliches Versagen können selbst bei Einhaltung hoher Sicherheitsstandards vorkommen.
Neben den allgemeinen Vorschriften sind daher in Wasserschutzgebieten zum Schutz des Trinkwassers noch weitergehende Regelungen erforderlich. Die damit verbundenen Einschränkungen gehen aber in der Regel nicht so weit wie viele meinen. Privathaushalte in Wasserschutzgebieten werden nur wenig eingeschränkt.
Die Schutzzone II mit strengeren Auflagen nimmt in der Goldenen Meile einen sowieso grundsätzlich unbebaubaren Bereich ein. Am besten, Sie informieren sich bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen. Dort hat man auch für Ihre Fragen ein offenes Ohr, kann beraten und vermitteln.