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Besonderheiten der "Nato-Rampe"

Einschränkungen an der Nato-RampeFür das Wasserschutzgebiet in der Goldenen Meile besteht eine besondere Situation an der sogenannten „Nato-Rampe“. Durch die gute Verkehrsanbindung hat sich, trotz des seit den siebziger Jahren bestehendem Wasserschutzgebietes, im Laufe der Zeit eine Entwicklung ergeben, die nicht mehr mit dem Trinkwasserschutz vereinbar ist. 

Der Radweg entlang des Rheins, die Rheinwiesen, das Bootshaus und das Umfeld laden gerade in den Sommermonaten zum Verweilen ein. Leider ergeben sich durch diese Aufenthalte Gefahrenpotenziale, zum Beispiel durch das Abstellen von Kraftfahrzeugen und damit möglichen Tropfverlusten wie Öl oder Benzin. In der Vergangenheit war hier immer wieder zu beobachten, wie Reisebusse und Wohnmobilisten achtlos ihre Chemietoilette im Feld entleerten. Ebenso führen auch größere Partys oder Zeltlager zu Verunreinigungen – und all dies in direkter Nachbarschaft der Sinziger Trinkwasser-Brunnen.


Um jedoch unser wichtigstes Lebensmittel nachhaltig zu schützen, hat die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord als Obere Wasserbehörde entschieden, dass hier nunmehr verstärkt Schutzmaßnahmen greifen müssen.  Hierbei wurde von einer Sperrung des Gebietes für die Öffentlichkeit mittels Schranken abgesehen, da man auf die Vernunft der Bevölkerung und Besucher vertraut. Jedoch gilt in der Wasserschutzzone ein absolutes Halteverbot. Auch das früher geduldete Zelten im größeren Umfang, Veranstaltungen im Freien usw. sind ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr Infotafel Wasserschutzgebietgestattet. Dabei ist es den Verantwortlichen bewusst, dass diese Maßnahmen gleichzeitig eine Einschränkung der Freizeitqualität für Bürger und Gäste in Sinzig darstellen. Jedoch ist dies mit sehr gutem Grund nachrangig gegenüber dem Schutz unseres Lebensmittels Nr. 1 zu sehen. Denn: wer will schon Chemikalien oder gar Fäkalien in seinem Trinkwasser haben? 

Gemeinsam handeln für unser Trinkwasser

Aus diesem Grund bitten alle beteiligten Wasserbehörden um Verständnis, zumal Verstöße sogar empfindlich geahndet werden müssen. Denn der Grundwasserschutz allgemein und besonders das Schutzgebiet sind wichtig - für jeden von uns! Helfen Sie aktiv mit, indem Sie die Schutzbestimmungen beachten. 

 

Informationen zum Herunterladen: 

www.stadtwerke-sinzig.de/pdf/allgemeines/Infoflyer-Wasserschutzgebiet.pdf