Wasserversorgung
2025 Ohne Umsatzsteuer | 2025 Mit Umsatzsteuer (7 %) | |
Arbeitspreis / m3 | 2,78 EUR | 2,97 EUR |
Jahresgrundpreis Zähler bis 5 m3 | 108,00 EUR | 115,56 EUR |
Weitere Preise zur Wasserversorgung entnehmen Sie bitte dem umfangreichen „Preisblatt Wasserversorgung“
Abwasserbeseitigung
Hinweis: Auf die Beträge für die Abwasserbeseitigung wird keine Umsatzsteuer erhoben.
2025 | |
Schmutzwassergebühr | 2,65 EUR / m3 |
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser | 0,65 EUR / m2 |
Fäkalschlammbeseitigung | 30,00 EUR / m3 |
Anlage 1 der zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVBWasser) der Stadtwerke Remagen, Eigenbetrieb Wasserversorgung
§ 1 Jahresgrundpreis (§ 14 ZVB)
(1) Der Jahresgrundpreis beträgt bei einer Zählergröße von:
ZG Q3 4 m3/ h | EUR 108,00 |
ZG Q3 10 m3/ h | EUR 135,00 |
ZG Q3 16 m3/ h | EUR 180,00 |
ZG Q3 25 m3/ h | EUR 360,00 |
ZG Q3 63 m3/ h | EUR 420,00 |
ZG Q3 100 m3/ h | EUR 476,00 |
(2) Bei Verbundzählern beträgt der Jahresgrundpreis :
ZG Q3 25 m3/ h | EUR 516,00 |
ZG Q3 63 m3/ h | EUR 744,00 |
ZG Q3 100 m3/ h | EUR 990,00 |
Über 100 mm | Nach bes. Vereinbarung |
(3) Für die Bereitstellung/ Installation von Standrohrzählern wird eine einmalige Servicepauschale i.H.v. EUR 75,00 berechnet. Die Tagesmiete liegt je Kalendertag bei EUR 2,50 (bis 2 Wochen pauschal EUR 20,00). Es wird eine Kaution i.H.v. EUR 1.000,00 erhoben.
(4) Für die Verplombung von Schmutzwasser-/ Gartenzählern wird einmalig eine Servicepauschale i.H.v. EUR 75,00 berechnet.
§ 2 Arbeitspreis (§ 14 ZVBWasser)
Der Arbeitspreis beträgt EUR 2,78.
§ 3 Mahnung/ Vollstreckung
Die Kosten/ Gebühren für Mahnungen und Vollstreckungen richten sich nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG), der Abgabenordnung (AO) sowie nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) und dem Landesverwaltungs-vollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVG) in der jeweils aktuellen Fassung.
§ 4 Umsatzsteuer
Zu allen Preisen wird die Umsatz-/ Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet.
§ 5 Inkrafttreten
Dieses Preisblatt als Anlage zu den ZVB tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt das bisherige Preisblatt außer Kraft.
Preisinformationen als PDF-Dateien:
Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung / Wasserversorgung | |
Preisblatt Wasserversorgung | |