Wasserversorgung
2025 Ohne Umsatzsteuer | 2025 Mit Umsatzsteuer (7 %) | |
Arbeitspreis / m3 | 2,78 EUR | 2,97 EUR |
Jahresgrundpreis Zähler bis 5 m3 | 108,00 EUR | 115,56 EUR |
Weitere Preise zur Wasserversorgung entnehmen Sie bitte dem umfangreichen „Preisblatt Wasserversorgung“
Abwasserbeseitigung
Hinweis: Auf die Beträge für die Abwasserbeseitigung wird keine Umsatzsteuer erhoben.
2025 | |
Schmutzwassergebühr | 2,65 EUR / m3 |
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser | 0,65 EUR / m2 |
Fäkalschlammbeseitigung | 30,00 EUR / m3 |
Abwasserabgabe Kleineinleiter | 17,90 EUR/Person |
Einmalige Beiträge | 1,39 EUR/m2 |
Anlage 1 der zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVBWasser) der Stadtwerke Remagen, Eigenbetrieb Wasserversorgung
§ 1 Jahresgrundpreis (§ 14 ZVB)
(1) Der Jahresgrundpreis beträgt bei einer Zählergröße von:
ZG Q3 4 m3/ h | EUR 108,00 |
ZG Q3 10 m3/ h | EUR 135,00 |
ZG Q3 16 m3/ h | EUR 180,00 |
ZG Q3 25 m3/ h | EUR 360,00 |
ZG Q3 63 m3/ h | EUR 420,00 |
ZG Q3 100 m3/ h | EUR 476,00 |
(2) Bei Verbundzählern beträgt der Jahresgrundpreis :
ZG Q3 25 m3/ h | EUR 516,00 |
ZG Q3 63 m3/ h | EUR 744,00 |
ZG Q3 100 m3/ h | EUR 990,00 |
Über 100 mm | Nach bes. Vereinbarung |
(3) Für die Bereitstellung von Standrohrzählern liegt die Tagesmiete je Kalendertag bei EUR 0,51 (mindestends jedoch EUR 15,34). Es wird eine Kaution i.H.v. EUR 250,00 erhoben.
(4) Private Wasserversorgungsanlagen
Die Bereitstellungsgebühr je Stunde/m3 des Wasserbedarfs liegt bei EUR 30,68.
Besitzer von zugelassenen privaten Wasserversorgungsanlagen zahlen für das Vorhalten eines Wassernot-versorgungsanschlusses eine jährliche Bereitstellungsgebühr. Als Wasserbedarf im Sinne dieses Satzes gilt die Durchlassfähigkeit der Messeinrichtung. Entnommene Wassermengen sind tarifmäßig zu bezahlen.
§ 2 Arbeitspreis (§ 14 ZVBWasser)
Der Arbeitspreis beträgt EUR 2,78.
§ 3 Mahnung/ Vollstreckung
Die Kosten/ Gebühren für Mahnungen und Vollstreckungen richten sich nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG), der Abgabenordnung (AO) sowie nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) und dem Landesverwaltungs-vollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVG) in der jeweils aktuellen Fassung.
§ 4 Umsatzsteuer
Zu allen Preisen wird die Umsatz-/ Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet.
§ 5 Inkrafttreten
Dieses Preisblatt als Anlage zu den ZVB tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt das bisherige Preisblatt außer Kraft.
Preisinformationen als PDF-Dateien:
Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung / Wasserversorgung | ![]() |
Preisblatt Wasserversorgung | ![]() |